La Cimbali - Der Kaffee Kavalir e.U. in Linz aus Oberösterreich1

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge verbindlich und werden auch künftigen und darüber hinaus auch formlos erteilten Bestellungen zugrunde gelegt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkunden-Prozess, Linz OÖ.

Preise:

Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Skonto oder sonstigen Nachlass, wie umseits vereinbart, ausschließlich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis verrechnet wird, ausschließlich Montage ab Lager Linz. Der Käufer hat den umseitig festgelegten Preis samt Nebenkosten mit der Lieferfirma vereinbart und die Angemessenheit der Höhe desselben ausdrücklich anerkannt. Die Preise gelten immer vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen des Lieferwerkes, der Erhöhung der Frachten, Zölle, Versicherungskosten, der Änderung des offiziellen Wechselkurses, des Agios und der sonstigen Einfuhrspesen und Steuern. Zutreffendenfalls ist jeweils der am Tage der Lieferung aufgrund der tatsächlichen Kosten zu errechnenden Preis gültig.

Annahme der Bestellung:

Der Kaufvertrag tritt in Rechtswirksamkeit, sobald wir die Annahme des Kaufvertrages schriftlich bestätigen oder die Kaufsache bzw. Faktura absenden. Der Besteller ist an die Bestellung bis zum Eingang einer schriftlichen Erklärung der Lieferfirma gebunden. Lassen Auskünfte berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen, so ist die Lieferfirma auch nach erfolgter Auftragsbestätigung berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Besteller vom Vertrage zurückzutreten. Der Besteller kann jedoch in diesem Falle Lieferung gegen Nachnahme mit 2 Prozent Skonto verlangen. Falls die Annahme der Bestellung von der Lieferfirma – aus welchem Grunde immer – verweigert wird, ist die Lieferfirma verpflichtet, die erhaltene Anzahlung und die ihr übergebenen Wechsel an den Besteller zurückzustellen.

Lieferzeiten:

Die Lieferzeiten sind freibleibend, soweit sie nicht von der Lieferfirma schriftlich bestätigt sind. Eine vereinbarte Lieferfrist wird bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse angemessen verlängert. Das gleiche gilt, wenn die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Umstände zurückzuführen ist, die der Besteller zu vertreten hat. Schadenersatzansprüche infolge verspätete Lieferung sind ausgeschlossen. Die unseren Waren und Leistungen betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Daten, wie z.B. über technische Eigenschaften, Maße, Gewichte, Güte und Leistungen usw., sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderung der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor. Bei nachträglichen Änderungen technischer Art – auch Typenänderungen – besteht keine Verpflichtung zur Benachrichtigung des Bestellers.

Versand:

Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Überhaupt erfolgen Lieferung und Versand auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch für Nachlieferungen im Rahmen der Garantieverpflichtungen. Teillieferungen kann der Besteller nicht zurückweisen.

Zahlung:

Die Zahlungsbedingungen sind auf der ersten Seite der Bestellung angeführt. Darüber hinaus gelten Wechsel und Schecks nur mit Vorbehalt zahlungshalber und nicht an Zahlung – Statt angenommen. Alle Kosten, die uns durch die Begebung oder Einziehung solcher Papiere entstehen, trägt ausschließlich der Besteller. Wir können die Annahme von Wechseln und Schecks ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder andere Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind von ihm Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite jedoch mindestens in Höhe von 5,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen und zwar auch dann, wenn auf Wunsch des Bestellers in Abänderung der ursprünglichen Vertragsabsprache Zahlungserleichterungen zugestanden werden.

Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. Der Besteller darf die Vorbehaltsware ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen oder anderweitig darüber verfügen. Er darf sie auch nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung ins Ausland verbringen. Verweigert der Besteller die Annahme oder überlässt er ohne Genehmigung der Lieferfirma den noch nicht voll bezahlten Kaufgegenstand einer dritten Person oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so ist der noch rückständige Kaufpreis sofort fällig. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt, soweit nicht eine besondere Erklärung der Lieferfirma hierzu abgegeben wird, nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Forderungen des Bestellers aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware samt alles Nebenrechten werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar unabhängig davon, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Besteller ist zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf oder solange er uns gegenüber nicht in Verzug geriet, berechtigt, verstößt der Besteller gegen eine ihm obliegenden Verpflichtung, so sind wir berechtigt: 
a)   Die Ermächtigung zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen,
b)   die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne das dem Besteller gegen diesen Herausgabenanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch dem Vertrag zurücktreten und 
c)   Die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. 
Der Besteller verpflichtet sich, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei. Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Ansprüche hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet, der Lieferfirma den Schaden zu ersetzen, der ihr durch Unterlassung oder verspätete Mitteilungen entsteht, außerdem hat er alle zur Beseitigung von Pfändungen oder Beeinträchtigungen aufgewendeten Kosten zu erstatten. Der Einwand, dass der in unserem Eigentum stehenden Gegenstand zur Aufrechterhaltung der Existenz oder des Gewerbebetriebes des Bestellers unentbehrlich sei, ist ausgeschlossen.

Terminverlust:

Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen berechtigt und ermächtigt und der Käufer auch, den Kaufgegenstand ohne gerichtliche Entscheidung oder Verfügung bzw. Intervention in unseren Gewahrsam zu nehmen und auf seine Rechnung durch uns zu verwerten. Eine solche Maßnahme bedeutet keinesfalls unseren Rücktritt vom Vertrag und die Rücknahme des Kaufgegenstandes, sondern erfolgt lediglich zur Sicherstellung und Verwertung. Alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Sicherstellung und Verwertung erwachsen, trägt der Käufer. Auf das Recht zur Besitzstörungsklage und auf die Einwendung, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Betriebes nötig ist, verzichtet der Käufer ausdrücklich. Zum Zwecke der Verwertung sin wir berechtigt, den Kaufgegenstand von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen schätzen zu lassen. Das Ergebnis der Schätzung wird dem Käufer mitgeteilt. Dieser ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 8 Tagen Reflektanten, welche an der Übernahme des Kaufobjektes interessiert sind, zu nennen. Wir verpflichten uns, das Kaufobjekt an einen der namhaft gemachten Kaufinteressenten weiter zu verkaufen, wenn dessen Angebot mindestens so hoch ist, wie die uns vorliegenden. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand zum Schätzwert zu veräußern. Wir sind ferner berechtigt, in derartigen Fällen, ohne Setzung einer Nachfrist, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm gegebene Wechsel auch dann zu Einlösung vorgelegt werden können, wenn wir Schadenersatz- oder Nutzungsentschädigungsansprüche haben.

Behördliche und sonstige Zulassung:

Die Beschaffung erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Sache des Käufers. Ein Mangel einer solchen Genehmigung oder ihre Zurückziehung berührt die Ansprüche der Lieferfirma nicht, wie überhaupt ihre Ansprüche nicht gemindert werden, wenn die Benutzung des Kaufgegenstandes aus einem Grunde zwecklos oder unmöglich wird, den sie nicht zu vertreten hat. Wird die Rechtswirksamkeit der Bestellung von der Erteilung einer Genehmigung abhängig gemacht, so ist die Lieferfirma berechtigt, die Genehmigung als erteilt anzusehen, sofern der Käufer ihr nicht binnen sechs Wochen nach Eingang der Auftragsbestätigung von dem ablehnenden Bescheid Kenntnis gibt.

Steuern und Abgaben:

Mit dem Tage des Kaufes übernimmt der Käufer die Verpflichtung zur Zahlung aller anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren usw.

Garantie:

Für Mängel der Lieferung bzw. des Kaufgegenstandes haften wir ausschließlich dem Käufer gegenüber. Wird die Kaufsache weiterveräußert, erlischt jeder wie immer geartete Garantieanspruch. Der Garantieanspruch des Käufers erlischt ferner sofort, wenn derselbe oder dritte Person, gleichgültig ob mit oder ohne sein Wissen, am Kaufgegenstand Änderungen oder Ausbesserungen vornehmen. Wir haften dem Käufer gegenüber in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern, reparieren oder nach Wahl ersetzen, welche innerhalb 12 Monaten nach Lieferung bei normaler Benützung unbrauchbar werden. Von der Garantie ausgenommen sind: Leuchtstoffröhren, Plastik – und Plexiglasteile, Lackschäden, Störungen bei Einwurf von Falschgeld oder bei Einwurf von deformierten Münzen und Beschädigungen oder Störungen, welche im Zusammenhang mit Gewaltanwendung oder unsachgemäßer Handhabung entsteht. Garantie wird darüber hinaus in jedem Umfang geleistet, in welchem unser Vorlieferer gemäß den einschlägigen Bedingungen, die als bekannt vorausgesetzt werden, bzw. bei uns angefordert werden können, einzustehen hat.

Mängel, Haftung, Verjährung:

Mängel müssen vom Besteller unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich gerügt werden. Mängel, die auch bei sofortiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Eingang der Ware, schriftlich zu rügen. Ist ein Mangel danach rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, so können wir nach unserer Wahl im Rahmen der Gewährleistung gemäß den nachstehenden Bestimmungen beseitigen oder einen Geldausgleich vornehmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. 
Die Mangelhaften Gengenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befinden, an die von uns genannte Anschrift zurückzusenden oder zu einer Besichtigung bereitzustellen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Haftung aus.
Die vorstehenden Bedingungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Gegenstände oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 
Wenn wir oder unsere Mitarbeiter vor, bei oder nach einem Abschluss oder im anderen Zusammenhang Rat oder Auskünfte erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haften wir dafür nur dann, wenn wir hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart haben. In diesem Fall haften wir bei Verschulden bis zu 25% des für diese Beratung vereinbarten Entgeltes. Gebrauchte Geräte sind vor Versand durch Besichtigung am Standort abzunehmen. Unterbleibt die Besichtigung, so gelten sie mit der Verladung oder Abholung als ordnungsgemäß geliefert und übernommen. Die Lieferung gilt auch als erfolgt und das Gerät als übernommen, wenn nicht seitens des Bestellers innerhalb einer Woche nach gemeldeter Versandbereitschaft Abruf erteilt ist. Bei gebrauchten Geräten ist jede Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. 
Im Übrigen kann jede Gewährleistung von uns abgelehnt werden, wenn die Inbetriebsetzung nicht durch unsere oder Lieferwerk-Monteure erfolgt oder von anderer Seite Änderungen vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder übermäßige Beanspruchung. Keine Gewähr übernehmen wir für die Eignung irgendeines Gerätes für einen bestimmten Zweck. Dies zu entscheiden ist allein Sache des Anbieters. 
Für Mängel der Lieferung bzw. des Kaufgegenstandes haften wir ausschließlich dem Käufer gegenüber. Wird die Kaufsache weiter veräußert, erlischt jeder wie immer geartete Gewährleistungsanspruch. Falls wir bei kontinuierlichen Störungen, Stromschwankungen, d.h. Unter- bzw. Überspannung in einem Ausmaß von mehr oder weniger als 15% des Üblichen feststellen, können wir unsere Gewährleistungs-Pflicht im Nachhinein auf die mechanischen Teile des Kaufobjektes beschränken, d.h. die elektrischen Teile der Anlage hiervon ausschließen. Ein unter die Gewährleistung fallender Mangel oder sonstige Störungen berechtigen den Besteller nicht, Wandlung, Minderung oder Schadenersatz zu fordern, sowie fällige Beiträge zurückzuhalten. Wir können alle Gewährleistungs-Ansprüche gegen unsere Lieferanten an den Käufer abtreten und uns dadurch aller Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer befreien. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklichen zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – es sein denn, es läge Vorsatz vor – sind ausgeschlossen. 
Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, sofern nicht durch diese Geschäftsbedingungen kürzere Verjährungsfristen vereinbart sind. Ansprüche, gleich welcher Art, können gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats, nachdem wir eine Anerkennung des Anspruches abgelehnt haben, Klage erhoben wird.

Produkthaftung:

Soweit nach § 9 PHG zulässig, ist jeder Produkthaftungs–Anspruch gegenüber ausgeschlossen.

Nebenabreden, anzuwendendes Recht:

Nebenabreden oder Vorbehalte sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der Lieferfirma schriftlich bestätigt worden sind. Es gilt österreichisches Recht.

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